Garage mieten – mit diesen Tipps gelingt das Anmieten problemlos

Parkplätze sind nicht nur in Großstädten Mangelware. Vor allem auf dem Dorf, wo Busse sehr selten fahren, sind Anwohner auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen. Wer sein Auto jedoch sicher parken möchte, benötigt am besten eine Garage. Doch diese sind häufig nur in begrenzter Zahl verfügbar.
Ist eine Garage schließlich doch mal frei, müssen sich Interessierte neben vielen anderen Bewerbern durchsetzen. Dabei gilt es vor Vertragsabschluss jedoch ein paar Dinge zu beachten. Eine Garage zu mieten ist nämlich ebenso mit Pflichten verbunden wie das Anmieten von Immobilien. Damit die Garagenanmietung reibungslos klappt, sind nachfolgend ein paar wertvolle Tipps und Tricks aufgeführt.
Diese Vorschriften sind beim Anmieten von Garagen zu bedenken
Wer eine Garage mieten möchte, kann zwischen verschiedenen Varianten wählen. Neben Betongaragen in Fertigbauvariante stehen ebenso
- gemauerte Garagen
- Tiefgaragen
- Doppelgaragen
- Carports
- Reifen nebst Felgen
- Wagenhebern
- Dachgepäckträgern oder Dachboxen
- Flüssigkeiten wie Frostschutzmittel, Öl in handelsüblichen Mengen
- Kraftstoff in kleinen Benzinkanistern
Hinweis: Bei der Anmietung von Fahrzeugstellflächen gelten andere Rechte und Verpflichtungen als bei der Immobilien. Die Garage gilt in Deutschland als reine Nutzungsfläche. Somit kann der Vermieter auch von anderen gesetzlichen Vorschriften Gebrauch machen. Es ist demnach möglich, dass der Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit fristlos gekündigt werden kann, wenn nichts anderes im Mietvertrag geregelt ist. Auch in Sachen Mietpreis kann der Vermieter eigennützig handeln. Denn im Gegensatz zu Immobilien unterliegen Garagenangebote nicht dem Mietspiegel.
Zwei Checklisten für eine sorgenfreie Garagenanmietung
Nicht nur die Größe der Garage muss stimmen, auch der Preis und die Möglichkeiten sollten vorab genau geregelt sein. Das Abstellen von Autos, Mofas oder Motorrädern ist natürlich gestattet. Ebenso dürfen Fahrräder und Reinigungsmittel ihren Platz auf der Abstellfläche finden. Allerdings sollte jeder Punkt genau im Mietvertrag geregelt sein.
- Die Garagenfläche darf nicht als Abstellkammer angesehen werden. Daher ist es nötig, sich vorab mit dem Vermieter auseinanderzusetzen. Welche Gegenstände dürfen in der Garage untergebracht werden und welche nicht? Wer diese Punkte vorab abklärt, kann die Garage sorgenfrei nutzen.
- Alte Möbel und Müll dürfen in einer Garage nicht eingelagert werden. Erfährt der Vermieter von rechtswidrigen Lagerungen, darf er das Mietverhältnis abmahnen oder sogar direkt kündigen.
- Sämtliche Unkosten sind natürlich im Vorfeld genau zu besprechen. Wichtig ist, dass dieser Passus auch im Vertrag festgehalten ist. So wissen Mieter genau, welche Kosten auf sie monatlich zukommen.
- Der Mietvertrag ist immer schriftlich aufzusetzen. Ebenso müssen alle Namen und Adressen der Mietparteien enthalten sein. So kommt es nicht zu Verwechslungen oder Unstimmigkeiten.
- Entscheidend sind zudem wichtige Vertragsdetails wie Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Nutzungsrechte, Kündigungsfristen und Haftungen. Kommt es nämlich im Laufe der Zeit zu Schäden an der Garage, muss in der Regel der Mieter für die Reparaturmaßnahmen haften.
- Auch Reinigungs- sowie Streupflichten sind im Mietvertrag keine Seltenheit. Hier muss der Mieter für Sicherheit im Bereich seiner Mietgarage sorgen und demnach seinen Pflichten nachkommen.
- Die Kosten für Strom oder Versicherung sind häufig nur sehr gering gehalten. Sie finden sich daher schon in der Monatsmiete der Garagenkosten an.
- Last but not least ist es sehr wichtig, dass alle Parteien den Vertrag unterzeichnen, damit das Dokument auch seine Gültigkeit hat.
Quicktipps für eine sorgenfreie Garagennutzung
Manchmal ist die Garage mit dem Mietvertrag an eine Wohnung oder ein Haus gekoppelt, oftmals ist auch ein separates Angebot nötig. Da die Nachfrage sehr groß ist, steigen derzeit auch die Preise für die Garagenmieten. Daher sind ein paar Tipps für das richtige Angebot hilfreich.
- Entfernung zur Garage: Die Garage ist zwar günstig, aber sehr weit entfernt? Wer lange Wege in Kauf nehmen muss, um das Fahrzeug sicher zu parken, sollte das Angebot nochmals überdenken. Im Frühjahr und Sommer ist ein Fußmarsch sicherlich angenehm, kann im Herbst oder Winter jedoch nicht immer von Vorteil sein.
- Stellfläche bedenken: Neben kleinen und mittelgroßen Garagen gibt es auch sehr große Stellplätze. Doch die Größe macht den Preis aus. Überlege daher im Vorfeld, welche Stellfläche für das Fahrzeug wirklich nötig ist.
- Preise:Ein Stellplatz in einer Tiefgarage in der Stadt ist natürlich durchaus teurer als ein Carport auf dem Dorf. Dennoch muss in jedem Bereich der Preis stimmen. Für einen Tiefgaragenstellplatz sind Preise zwischen 100 Euro und 150 Euro monatlich einzuplanen. Auf dem Land kann der Garagenpreis zwischen 20 Euro und 50 Euro im Monat liegen.
- Untervermietung absprechen: Wer die Garage nicht immer benötigt, kann die Garage ebenso untervermieten. Allerdings ist für diese Maßnahme unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Dieser muss den Untermieter mit in den Vertrag aufnehmen, damit alle Parteien ordnungsgemäß abgesichert sind.
- Instandhaltungen: Während der Mieter für Schäden aufkommen muss, hat der Vermieter für Instandhaltungen Sorge zu tragen. Das umfasst Reparaturen, die auf Verschleiß hindeuten sowie Streicharbeiten. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter den Mieter im Vertrag damit beauftragt. Daher ist jeder Vertrag vor dem Unterzeichnen genau auf Herz und Nieren zu überprüfen.
FAQ zum Mieten von Garagen
Welche Verträge sind für die Garagenanmietung üblich?
Ein Garagenmietvertrag kann formlos oder in Papierform erfolgen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, nutzt einen pauschalen Mietvertrag. Hier lassen sich alle nötigen Daten eintragen. Wichtig ist, dass alle Parteien den Vertrag unterzeichnen.
Welche Kündigungsfristen gilt es zu beachten?
Anders als bei Immobilienmietverhältnissen sind keine speziellen Kündigungsfristen nötig. Sie lassen sich von beiden Parteien im eigenen Ermessen frei gestalten.
Ist eine Kaution für die Garagenanmietung nötig?
Ein Vermieter kann durchaus eine Kaution verlangen. Dabei können bis zu drei Monatskaltmieten als Grundlage in Betracht gezogen werden.
Darf man Kraftstoffe in der Garage lagern?
Kraftstoffe dürfen nur in geringen Mengen in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Wie viel Liter erlaubt sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.