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Mieten.INFO: Von A bis Z alles mieten und vermieten, Anzeigen ohne Kosten

Mieten.INFO ist Ihr Online-Portal rund ums Mieten und Vermieten. Mietverhältnisse sind vollkommen alltäglich, sodass viele Menschen keinen weiteren Gedanken daran verschwenden. Das kann sich allerdings rächen, denn es handelt sich zugleich um einen Bereich mit hohem Konfliktpotenzial. Außerdem ist es wichtig, zu ergründen, worauf man sich konkret einlässt. Unabhängig davon, ob Sie als Mieter/in oder Vermieter/in in Erscheinung treten, erfahren Sie hier alles Wissenswerte von A bis Z.

Darum geht es beim Mieten und Vermieten

Es stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage, worum es beim Mieten und Vermieten geht. Dazu muss man wissen, dass die Miete als Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt definiert ist. Der Eigentümer vermietet sein Eigentum und stellt es dem Mieter gegen Zahlung der Miete zur Verfügung.

Diese Formen des Entgelts gibt es im Rahmen einer Miete

Dass Vermieter/innen Miete verlangen, liegt in der Natur der Sache, denn die Entgeltpflicht ist ein zentraler Aspekt der Miete. Die Mietforderung kann allerdings auf unterschiedliche Art und Weise daherkommen. Zur Orientierung gibt es daher folgend eine Übersicht über die Formen des Entgelts bei einer Miete:

Indexmiete

Im Falle einer Indexmiete ist die Miete variabel und orientiert sich an festgelegten Faktoren.

Staffelmiete

Im Rahmen einer Staffelmiete werden Erhöhungen bereits vorab in Bezug auf Höhe und Zeitpunkt festgelegt.

Kaltmiete und Warmmiete

Wenn es um Wohnraum geht, ist es üblich die Miete zunächst als Kaltmiete anzugeben. Dabei handelt es sich um das Entgelt, das für die Nutzung anfällt. Zusätzlich werden noch Betriebskosten fällig. Das gesamte Entgelt wird dann als Bruttomiete oder Warmmiete bezeichnet.

Rechtliche Grundlagen für die Miete in Deutschland

Wenn es um Mietverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland geht, liefert das Bürgerliche Gesetzbuch die entsprechenden Gesetze.Das Mietrecht ist hier in den §§ 535 bis 580a BGB verankert. Darin geht es unter anderem um den Inhalt von Mietverträgen sowie die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern.

Die Vorteile des Mietens und Vermietens

Dass das Mieten und Vermieten so weit verbreitet ist, liegt vor allem an den Vorzügen. Je nach Position kann die Sichtweise natürlich variieren. Für Vermieter/innen bietet ein Mietverhältnis vor allem den Vorteil, dass sie ihr Eigentum, das sie gegenwärtig nicht benötigen, gegen Entgelt anderen überlassen können.

Dadurch sichern sie sich Einnahmen und bieten zudem anderen Menschen Zugang zur Mietsache. Außerdem handelt es sich mitunter um einen echten Vermögenswert, der die finanzielle Situation des Vermieters verbessert.


Aus Mietersicht kann eine Miete ebenfalls sehr vorteilhaft sein. Man muss die Mietsache nicht besitzen und kann sie dennoch nutzen. Folglich muss man keine große Investition tätigen, sondern lediglich die fällige Miete zahlen. Die Verpflichtungen, die mit dem Eigentum einhergehen, muss man zudem auch nicht tragen.

Typische Probleme im Rahmen eines Mietverhältnisses

Zwischen Mieter und Vermieter sollten klare Verhältnisse herrschen, damit das Mietverhältnis harmonisch abläuft. In der Praxis kommt es aber durchaus zu Problemen. Mieterhöhungen, ein plötzlicher Eigenbedarf oder ausbleibende Reparaturen belasten viele Mieter/innen von Wohnraum. Im Gegenzug haben manche Vermieter mit unzuverlässigen Zahlungen oder einem unangemessenen Verhalten ihrer Mieter zu kämpfen. Grundsätzlich ist es wichtig, miteinander zu sprechen.

Viele Probleme lassen sich so aus der Welt schaffen, ohne dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss.

Diese Dinge kann man mieten beziehungsweise vermieten

Im Rahmen eines Mietverhältnisses geht es stets um die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Mietsache. Dabei stellt sich zuweilen die Frage, worum es sich bei der Mietsache handeln kann.

Grundsätzlich kommen dafür die unterschiedlichsten Dinge in Betracht. Nachfolgend gibt es eine Übersicht über typische Mietsachen:

  • Immobilien
  • Möbel
  • Hüpfburgen
  • Fahrzeuge
  • Zelte
  • Anhänger
  • Veranstaltungstechnik
  • Haushaltsgeräte
  • Werkzeug
  • Baumaschinen
  • Elektronik
  • Boote

5 Tipps für eine reibungslose Miete beziehungsweise Vermietung

Unabhängig davon, ob es sich um Immobilien oder bewegliche Dinge handelt, kann ein Mietverhältnis mit einem gewissen Konfliktpotenzial daherkommen. Dass Mieter/innen und Vermieter/innen nicht selten vor Gericht landen und ihre Streitigkeiten gerichtlich klären lassen, bestätigt dies. Grundsätzlich sollten alle Parteien darum bemüht sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Die folgenden fünf Tipps können dazu beitragen und die Basis für ein problemloses Mietverhältnis schaffen:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Vertragspartner seriös und zuverlässig ist!
  • Bleiben Sie in Verbindung und kommunizieren Sie offen miteinander!
  • Lassen Sie sich bei etwaigen Problemen unabhängig beraten!
  • Nehmen Sie gegebenenfalls die Hilfe einer Schlichtungsstelle in Anspruch!
  • Schließen Sie einen schriftlichen Mietvertrag ab!

Checkliste: Das sollte in einem Mietvertrag stehen

Wenn es um eine Miete beziehungsweise Vermietung geht, müssen die zentralen Eckpunkte zwingend geklärt werden. Klare Verhältnisse minimieren das Konfliktpotenzial und verhindern etwaige Unsicherheiten. Auf diese Art und Weise sind allen Beteiligten die relevanten Aspekte des Mietverhältnisses bewusst. Ein schriftlicher Mietvertrag ist daher empfehlenswert. In diesem sollten die folgenden Dinge stehen:

  • Mietsache
  • Angaben zum/zur Vermieter/in
  • Angaben zum/zur Mieter/in
  • Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
  • Mietpreis

Diese Angaben sind unverzichtbar und reichen für einen einfachen Mietvertrag vollkommen aus. Gegebenenfalls können aber noch weitere Bedingungen des Mietverhältnisses darin geregelt sein.

Worin besteht der Unterschied zwischen Miete und Leihe?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff der Leihe vielfach falsch verwendet. Das liegt daran, dass die meisten Menschen keine fundierten juristischen Kenntnisse haben und sich der Unterschiede nicht bewusst sind. Dennoch gibt es gravierende Unterschiede, wie die folgenden Definitionen verdeutlichen:

Im Rahmen einer Miete wird die Mietsache gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen.
Kennzeichnend für eine Leihe ist der Umstand, dass die Gebrauchsüberlassung unentgeltlich erfolgt.

In der Praxis ist zwar beispielsweise davon die Rede, dass man sich Werkzeug im Baumarkt ausleiht oder sich einen Leihwagen nimmt, doch aufgrund des fälligen Entgelts handelt es sich im juristischen Sinne nicht um eine Leihe, sondern um eine Miete.

Was unterscheidet die Miete von der Pacht?

Wenn es um juristische Abgrenzungen in Zusammenhang mit der Miete geht, ist auch die Verwechslungsgefahr mit der Pacht zu berücksichtigen. Es stellt sich somit die Frage, ob ein Mietvertrag oder ein Pachtvertrag geschlossen werden muss.

Die folgenden Ausführungen können helfen, die Unterschiede zu erkennen:

Miete

Bei einem Mietvertrag über eine Immobilie geht es um die Gebrauchsgewährung gegen Entgelt. Die Nutzung der Räumlichkeiten steht somit im Vordergrund.

Pacht

Im Rahmen eines Pachtvertrags über Grundstücke oder auch Einrichtungsgegenstände steht die Fruchtziehung im Fokus. Der Pächter hat somit Anspruch auf den Gewinn, den er mit der Pachtsache erzielt. In diesem Zusammenhang ist von er Fruchtziehung die Rede, die im Falle einer klassischen Miete nicht inkludiert ist.

    Wer kann Vermieter/in werden?

    Grundsätzlich kann jede/r Vermieter/in werden, schließlich gibt es dazu keine besonderen gesetzlichen Regelungen. Viele Menschen werden mehr oder weniger nebenbei zu Vermietern, indem sie Teile ihres Eigentums anderen gegen Entgelt überlassen.

    So kann man beispielsweise eine Einliegerwohnung im eigenen Haus vermieten und als Vermieter/in agieren.

    Achtung! Tipp aus der Redaktion

    Wir von Mieten.info möchten Ihnen das Mieten und Vermieten auf verständliche Art und Weise näherbringen. Unabhängig davon, ob es um eine Immobilie oder eine andere Mietsache geht, finden Sie hier weiterführende Informationen. So können Sie sich einen guten Überblick über den Charakter von Mietverhältnissen verschaffen. Zugleich sollten Sie auch den folgenden Tipp aus unserer Redaktion beherzigen.

    Denken Sie auch an Alternativen zur Miete!

    Wer sich näher mit der Miete befasst, muss sich auch mit der Abgrenzung zur Leihe und zur Pacht auseinandersetzen. Als Alternativen sind diese jedoch in der Regel nicht geeignet. Mitunter kann es aber eine Option sein, von einer Miete abzusehen und sich stattdessen für einen Kauf zu entscheiden. Unabhängig davon, ob es um Immobilien oder andere Mietsachen geht, besteht der Vorteil darin, dass man Eigentümer/in wird und fortan stets Zugriff auf die betreffende Sache hat. Zudem wird diese Teil des eigenen Vermögens. Sofern die Finanzierung leistbar ist, kann ein Kauf folglich eine Alternative zur Miete sein.